Schneller einen Therapieplatz finden über das Kosten­erstattungs­verfahren (Anleitung)

kosten erstattungs verfahren

In Deutschland wird die Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das ist erstmal eine großartige Sache, doch es gibt einen Haken:

es gibt nicht genug Therapeuten, die von den Krankenkassen anerkannt sind, und manchmal kann es wirklich lange dauern, bis du einen Therapieplatz findest.

Das ist frustrierend und kostet unglaublich viel Kraft, die du eigentlich für ganz andere Dinge bräuchtest.

Z. B. für dich. Deine Kinder. Oder andere Herzensmenschen.

Ich weiß das aus eigener Erfahrung. Aber lass den Kopf nicht hängen. Du hast immer noch eine Option. Du kannst zu einer Privatpraxis gehen und dir später die Kosten von deiner Krankenkasse erstatten lassen.

Klingt kompliziert?

Keine Sorge, darum geht´s in diesem Blogartikel: erklären, wie das alles funktioniert und wie du einen Antrag stellen kannst.

Diesen Weg bin ich selber gegangen, deshalb ist dieser Artikel eine Mischung aus meinen Erfahrungen und Recherche, jedoch keine Rechtsberatung, die einzig erfolgsversprechende Lösung oder ähnliches.

Falls sich Dinge geändert haben, schreibt es bitte in die Kommentare, damit wir alle davon lernen können.

Also, lass uns das zusammen durchgehen!

Therapieplatz finden über das Kosten­erstattungs­verfahren

Kennst du das Kosten­erstattungs­verfahren? Klingt kompliziert, ist jedoch ganz einfach, wenn es läuft.

Eigentlich sollte die Krankenkasse sicherstellen, dass du schnell und in deiner Nähe die Hilfe bekommst, die du brauchst – dazu gehört natürlich auch die Psychotherapie.

Aber manchmal klappt das nicht so richtig, vor allem, wenn du trotz intensiver Suche einfach keinen Therapieplatz bei jemandem mit Kassenzulassung findest. Das ist echt hart, wenn man länger als 3 Monate warten muss.

Systemversagen” nennt man das ganz offiziell.

Jetzt kommt der Teil, der wichtig für dich ist:

Es gibt Therapeuten, die zwar alle nötigen Qualifikationen haben, aber nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, weil sie keine Kassenzulassung haben.

Das bedeutet aber nicht, dass du dort nicht hingehen kannst.

Wenn du so lange warten musst, dass es unzumutbar wird, darfst du laut § 13 Absatz 3 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) auch zu einem Therapeuten ohne Kassenzulassung gehen.

Die Kosten für die Behandlung kannst du dir von deiner Krankenkasse zurückholen. Bei mir war es sogar meine Therapeutin, die direkt mit der Krankenkasse abgerechnet hat. Das ersparte mir viel Papierkram und Rennerei.

Lass uns das Schritt für Schritt durchgehen.

Kostenübernahme für nicht zugelassene Therapeuten

In Deutschland garantiert das Sozialgesetzbuch die freie Arztwahl. Gesetzlich Versicherte dürfen jeden niedergelassenen Arzt aufsuchen, vorausgesetzt dieser besitzt eine kassenärztliche Zulassung.

Einige Krankenkassen bieten jedoch zusätzlich die Option, auch Dienste von Therapeuten in Anspruch zu nehmen, die nicht über eine solche Zulassung verfügen. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Psychotherapeuten, Heilpraktiker und Physiotherapeuten.

Es ist wichtig zu betonen, dass es sich bei diesen Angeboten um freiwillige Leistungen der Krankenkassen handelt, die außerhalb ihrer gesetzlichen Pflichten liegen. Die Regelungen zur Kostenerstattung für nicht zugelassene Therapeuten unterscheiden sich daher je nach Krankenkasse. Versicherte sollten vor einem Besuch bei einem nicht zugelassenen Therapeuten die Konditionen ihrer Krankenkasse prüfen und sich entsprechend abstimmen.

Hier auf dieser Seite findest du eine Tabelle mit Krankenkassen, die Kosten auch für Therapeuten ohne offizielle Zulassung übernehmen.

Wie du außerhalb der Krankenkasse noch Hilfe findest, haben wir in unserem Blogartikel Hilfe finden erklärt.

Kostenerstattung auch für Heilpraktikerleistungen

Es gibt laut Therapie.de eine Ausnahme für Regionen mit Mangel an Psychotherapeuten. In den überwiegend ländlichen Regionen, herrscht ein eklatanter Mangel an zugelassenen psychologischen Psychotherapeuten. Patienten müssen dadurch extrem lange, teils bis zu 12 Monate, auf einen Therapieplatz warten.

Hier zeigen sich die gesetzlichen Krankenkassen in Ausnahmefällen bereit, die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung zu übernehmen.

Wie funktioniert die Kostenerstattung für Psychotherapie?

Es kann ein bisschen unterschiedlich je nach Krankenkasse sein, da es keine festen gesetzlichen Regeln für den ganzen Prozess gibt. Wichtig ist, dass du den Antrag auf Kostenerstattung vor Behandlungsbeginn stellst.

Schritt 1 – kontaktiere deine Krankenkasse

Erstmal: Sprich direkt mit deiner Krankenkasse. Jede Krankenkasse kann ihre eigenen kleinen Regeln und Verfahren haben. Also, erkundige dich dort nach den genauen Vorgaben.

Das betrifft nicht nur, welche Unterlagen du brauchst oder wie viele Absagen du erhalten haben solltest, sondern auch so Dinge wie, wie weit ein Therapeut von deinem Wohnort entfernt sein darf.

Klingt komisch, aber ja, auch dafür gibt es oft keine klaren Regeln….

Ein kleiner Lichtblick: Auch wenn du dich für das Kostenerstattungsverfahren entscheidest und zu einem Therapeuten in einer Privatpraxis gehst, erhältst du dort genau die gleiche Behandlung wie bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung.

Das bedeutet, du bekommst die gleiche Qualität und die gleichen Methoden.

Schritt 2 – vereinbare eine psychotherapeutische Sprechstunde

Auch wenn du dich für die Kostenerstattung entscheidest, musst du diese 50-minütige Sprechstunde zuerst machen. Hier schaut der Therapeut,

  1. wie es dir geht,
  2. füllt ein Formular für dich aus (das PTV-11) und
  3. gibt eine Empfehlung zur weiteren Behandlung.

Interessanterweise kann auch festgelegt werden, wie lange du maximal warten solltest. In dem Fall erhältst du einen 12-stelligen Dringlichkeitscode. Bitte frage deinen Psychotherapeuten danach! Die Vermittlung erfolgt dann innerhalb von vier Wochen.

Dieses Formular wird super wichtig für deinen Antrag auf Kostenerstattung, denn es zeigt, dass du wirklich dringend Hilfe brauchst.

Jede Praxis mit Kassenzulassung muss diese Sprechstunden anbieten. Und es spielt keine Rolle, ob du dort auch die weitere Behandlung machst.

Die Kosten dafür übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.

Aber, kleiner Tipp: Wenn du zu einem Erstgespräch in einer Privatpraxis gehst, könnten dort Kosten anfallen.

Also, frage am besten vorher nach.

Schritt 3 – weise Systemversagen nach

Es geht darum zu zeigen, dass du wirklich alles versucht hast, aber trotzdem keinen Therapieplatz in deiner Nähe bei einem zugelassenen Therapeuten finden konntest.

Deshalb, jedes Mal, wenn du jemanden anrufst und eine Absage bekommst, mach dir eine Notiz:

  • Wer war’s?
  • Wann hast du angerufen?
  • Wann könntest du frühestens anfangen?

Nach ein paar solchen Absagen – so etwa 3 bis 5 – kannst du dich an eine Privatpraxis wenden. Ich selbst habe damals 5 Absagen per Email “gesammelt”, doch das geht auch telefonisch und du machst dir Notizen.

Noch ein Tipp: Viele Krankenkassen wollen mittlerweile auch sehen, dass du beim Patientenservice 116117 nach einem Termin gefragt hast und die dir auch nicht helfen konnten.

Also, falls du dort anrufst und die dir keinen Termin geben können, lass dir das schriftlich bestätigen.

Schritt 4 – kontaktiere deine gewünschte Privatpraxis

Wenn du eine Privatpraxis gefunden hast, wo du zeitnah anfangen kannst, gibt es ein paar Dinge, die du beachten solltest:

Bevor du mit der Therapie beginnst, lass dir von der Praxis schriftlich bestätigen, dass sie tatsächlich zeitnah für dich da sein können. Dieses Schreiben wird für später wichtig!

Noch ein kleiner, aber wichtiger Punkt:

Achte darauf, dass der Therapeut oder die Therapeutin eine spezielle Zulassung hat, die “Approbation in einem Richtlinienverfahren” genannt wird. Das bedeutet, dass sie offiziell bestimmte Therapieformen anbieten dürfen – wie zum Beispiel kognitive Verhaltenstherapie oder Psychoanalyse.

Frag einfach direkt nach oder sieh im Internet nach, bevor du dich entscheidest.

Schritt 5 – stell den Antrag auf Kostenerstattung der Psychotherapie

Jetzt bist du fast am Ziel! Hier kommt der offizielle Teil: Der Antrag auf Kostenerstattung bei deiner Krankenkasse.

Das klingt ein bisschen bürokratisch, aber das geht ganz formlos.

Du musst deiner Krankenkasse schriftlich sagen, dass du echt alles versucht hast, einen Therapieplatz zu finden, es aber nicht geklappt hat.

Ich habe das per Email gemacht, weil es für mich am einfachsten war und ich auch den Nachweis hatte, wann ich den Antrag gestellt habe.

Setz ihnen ruhig eine kleine Frist, zum Beispiel eine Woche, in der sie dir einen Platz vermitteln sollen. Falls du dir unsicher bist, wie du das formulierst: Es gibt Vordrucke und Ratgeber, zum Beispiel von der Bundespsychotherapeutenkammer, die dir da weiterhelfen können.

Leg deinem Antrag die Unterlagen bei, über die wir vorher gesprochen haben:

  • Das PTV-11-Formular von der Sprechstunde.
  • Deine Notizen zu den Anrufen und Absagen.
  • Falls du ihn hast: Der Nachweis vom Patientenservice.
  • Und die Bestätigung der Privatpraxis, dass du dort bald starten kannst.

Ein kleiner Hinweis: Du musst den Antrag selbst stellen und das, bevor du mit der Therapie beginnst. Aber keine Sorge, in der Regel können dir die Therapeuten dabei helfen. Die haben da oft schon Erfahrung mit.

Und ganz wichtig: Kosten, die entstehen, bevor deine Krankenkasse den Antrag genehmigt hat, übernehmen sie nicht.

Ich weiß, das klingt jetzt nach viel, aber denk immer daran: Es geht um dich und deine Gesundheit.

Wie geht’s nach dem Antrag weiter?

Spätestens 3 Wochen, nachdem der Antrag bei deiner gesetzlichen Krankenkasse eingegangen ist, ist diese gesetzlich dazu verpflichtet, über die Kostenerstattung zuentscheiden. Läuft die Frist ohne schriftliche Stellungnahme deiner Krankenkasse ab, gilt der Kostenerstattungsantrag automatisch als bewilligt.

Noch ein Tipp: Deine selbst beschaffte Behandlung durch einen Psychotherapeuten ohne Kassensitz ist eine reine Privatbehandlung. Deshalb darf die Krankenkasse rein rechtlich die Vergütung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nicht auf den Satz beschränken, den ein zugelassener Psychotherapeut von der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten würde.

Das ist rechtswidrig, aber durchaus gängige Praxis.

Falls die tatsächlichen Behandlungskosten aber diesen Satz übersteigen und nicht erstattet werden, braucht es eine Erklärung deines behandelnden Psychotherapeuten. Ansonsten hast du einen Schadensersatzanspruch und dein Therapeut darf die Mehrkosten nicht mehr in Rechnung stellen.

Kostenerstattung abgelehnt? Leg Widerspruch ein

Aber jetzt ein kleiner Realitätscheck:

Es kann passieren, dass die Krankenkasse deinen Antrag ablehnt, obwohl eigentlich klar ist, dass du Recht hast und Systemversagen vorliegt.

Klingt blöd, aber es ist halt manchmal so.

Lass dich davon aber nicht entmutigen! Du kannst Widerspruch innerhalb von einem Monat einlegen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem dir der Bescheid von der Krankenkasse zugestellt wurde.

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und du solltest einen Nachweis haben, wann du ihn eingereicht hast. Zum Beispiel in dem du den Brief per Einschreiben versendest.

Und hier findest du weitere Hilfe: Im Internet und im Ratgeber „Kostenerstattung” von der Bundespsychotherapeutenkammer findest du Vorlagen, die dir helfen, das zu formulieren.

In meinem Fall habe ich den VdK an meiner Seite gehabt, der mich dabei erfolgreich unterstützt hat.

Bei dieser Kanzlei habe ich weitere wertvolle Tipps gefunden Kostenübernahme Psychotherapie, das massive Problem der gesetzlich Versicherten

Angebote für Versicherte in der Psychotherapie

  1. Psychotherapeutische Sprechstunde: Ein erster schneller Kontakt zum Psychotherapeuten, um die benötigte Behandlung zu klären und weitere Hilfsmöglichkeiten in Erwägung zu ziehen.
  2. Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung: Dieses Angebot ermöglicht einen Einblick in Gruppentherapie und dient als Einstiegsbehandlung.
  3. Probatorische Sitzungen: Vorgespräche, in denen Krankheitsbild und Therapieansatz besprochen werden. Sie helfen zu entscheiden, ob Patient und Therapeut harmonieren und legen die Grundlage für eine offizielle Therapieanfrage bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  4. Psychotherapeutische Akutbehandlung: Direkte Intervention bei akuten psychischen Krisen zur Stabilisierung.
  5. Psychotherapeutisches Gespräch: Einzelne Gespräche zur therapeutischen Unterstützung oder Krisenintervention.
  6. Kurzzeittherapie: Eine zeitlich begrenzte Therapieform, die oft auf spezifische Probleme oder Themen ausgerichtet ist.
  7. Langzeittherapie: Eine umfassende Therapie, die tiefer gehende psychische Probleme und Muster adressiert.
  8. Rezidivprophylaxe: Nachsorge nach einer Langzeittherapie, um Rückfälle zu vermeiden und die erzielten Fortschritte zu festigen.

In diesen Fällen zahlt die Krankenkasse nicht

Wenn die Psychotherapie allein der Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung dient, ist sie keine Kassenleistung, das heißt, die Kosten werden nicht übernommen.

Dass bei Missbrauchs- oder Vergewaltigungsopfern, gerade wenn das in der Kindheit geschah, Sexualtherapie oder -beratung ebenfalls sinnvoll wäre, um ein glückliches Leben zu führen, ist eigentlich einleuchtend.

Aber nun gut, dafür muss man in dem Fall andere Wege finden.

Weitere Informationen findest du hier

Widerspruchgenerator – https://www.widerspruch.org/widerspruch-krankenkasse-du-wissen-solltest/

Psychotherapeuten Kammer NRW – https://www.ptk-nrw.de/patientenschaft/beratung

Unabhängige Patientenberatung – https://www.patientenberatung.de/de (hier habe ich selbst schon schnelle Hilfe und Beratung gefunden als Angstpatientin beim Zahnarzt)

Fazit

Es gibt Möglichkeiten, schnell an einen Therapieplatz zu gelangen, wenn du weißt, wie´s geht – bzw. auch die Kraft und Energie dafür aufbringen kannst, dieses Prozedere zu durchlaufen.

Auch ich empfand diese Prozedur als extrem kraftraubend und anstrengend, doch für mich war es überlebenswichtig – so wie bei dir wohl auch. Ich habe mir jeden Tag eine Aufgabe vorgenommen und erledigt:

  • Bedingungen bei deiner Krankenkasse für Kostenrückerstattung erfragen (schriftlich)
  • Recherche Privatpraxen, die für mich in Frage kommen
  • Privatpraxen fragen, ob sie mit Kostenrückerstattung arbeiten
  • Ersten kostenlosen Termin mit diesen absprechen
  • Recherche Krankenkassenpraxen
  • Kontakt aufnehmen wegen Zu- oder Absage (am besten per Email, Vorlage erstellen und in Emails hineinkopieren)
  • Psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren
  • Alle Ergebnisse jweils einzeln als pdf-Datei abspeichern und an einem digitalen Ort sammeln
  • Antrag auf Kostenrückerstattung stellen (alle Anlagen digital versenden)
  • falls noch nicht geschehen: Hilfenetz vor Ort, analog oder digital für sich bauen
  • Ggfs. Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen

Du bist einen erfolgreich einen anderen Weg gegangen, um einen Therapieplatz zu finden?

Dann berichte uns davon in den Kommentaren!

8 Kommentare zu „Schneller einen Therapieplatz finden über das Kosten­erstattungs­verfahren (Anleitung)“

  1. Danke für die ganzen Tipps, um schnellstmöglich eine Psychotherapie zu machen. Ich finde es nur sehr schwierig, wenn man in einer Krise steckt, die Energie aufzuwenden, sich trotzdem dieser Herausforderung anzunehmen. Ich hatte das Glück, dass eine Freundin mir geholfen hatte, sodass ich bald eine Psychotherapie beginnen kann.

  2. Vielen Dank für diesen Artikel zur Therapieplatzsuche. Gut zu wissen, dass das Kostenerstattungsverfahren, wenn man bei den Therapeuten der Krankenkassen keinen Platzt gefunden hat. Ich werde auch mal in einer Praxis für Psychotherapie anfragen.

  3. Gut zu wissen, dass ich zu einer Privatpraxis gehen und die Kosten von deiner Krankenkasse erstatten lassen kann. Es ist wirklich energieraubend. Dabei bräuchte man selbst mehr Hilfe.

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